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Insolvenzverkürzung auch für laufende Insolvenzverfahren

Die Privatinsolvenz dauert in der Regel sechs Jahre.

Nach der neuen Insolvenzordnung (das Gesetz ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten) besteht die Möglichkeit die Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf fünf oder auf drei Jahre zu verkürzen.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit das Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Einigung mit den Gläubigern zu beenden.

Wenn die Vergleichsverhandlungen währen des Insolvenzverfahrens erfolgreich abgeschlossen sind, kann der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung eingereicht werden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Insolvenzplanverfahren (sog. Planinsolvenz) die Laufzeit noch weiter verkürzen, zum Beispiel auf 12 Monate.

Gerne können wir im persönlichen Termin besprechen, ob die Insolvenzverkürzung in Ihrem Fall möglich ist.