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Dauer der Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz

Die Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz dauert in der Regel 6 Jahre. Seit dem 1.7.2014 kann der Schuldner in einer Privatinsolvenz die Insolvenz auf 3 Jahre oder auf 5 Jahre verkürzen. Überschuldete  Personen sollen früher die Chance für einen Neuanfang erhalten. Dafür sind entsprechende Anträge beim Insolvenzgericht zu stellen und punktgenaue Zahlungen zu leisten.

 

Dauer der Privatinsolvenz 5 Jahre!

Wenn die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens durch die Insolvenzmasse gedeckt wird, kann der Antrag auf die Restschuldbefreiung nach fünf Jahren  beantragt werden. Die Restschuldbefreiung kann erteilt werden, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass die bislang sichergestellte Insolvenzmasse zur Deckung der Verfahrenskosten und sonstiger Masseverbindlichkeiten ausreicht. Der Schuldner kann sich zur Erreichung der Voraussetzungen Drittmittel (von Freunden oder aus der Familie) bedienen.

Die Mittel müssen vor Ablauf der 5 Jahresfrist eingezahlt werden. Der Schuldner muss rechtzeitig mit Hilfe einer Schuldnerberatung, die Verfahrenskosten inklusive der Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters klären und dann den Antrag auf Verkürzung der Wohlverhaltensphase stellten.

 

Dauer der Privatinsolvenz 3 Jahre!

Die Restschuldbefreiung kann vorzeitig erteilt werden, wenn die Verfahrenskosten getilgt und die Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 % befriedigt sind. Diese Quote muss genau nach drei Jahren bezahlt sein. Entweder durch die bis dahin abgeführten pfändbaren Beträge oder durch eine Einmalzahlung von dritter Seite (Freunde oder Familie). Bei einer verspäteten Zahlung erfolgt die vorzeitige Restschuldbefreiung nicht.

Der Insolvenzverwalter wird in diesem Zusammenhang nicht der Berater des Schuldners sein wird.

Daher sollte der Schuldner frühzeitig eine Beratung durch eine kompetente Schuldnerberatung  in Anspruch nehmen. Diese Schuldnerberatung muss auch in der Lage sein den Schuldner im Insolvenzverfahren zu vertreten. Es muss zusätzlich zu den 35% die Verfahrenskosten,  die aus Gerichtskosten und den Kosten des Insolvenzverwalters bestehen,  gezahlt werden. 

Die Schuldnerberatung wird also rechtzeitig den Antrag auf Verkürzung der Wohlverhaltensphase stellen, nachdem er die Verfahrenskosten und die 35% Quote eruiert hat.