Neues Gesetz für Verkürzung der Insolvenz auf 3 Jahre
Am 17.12.2020 wurde im Bundestag beschlossen, dass die Insolvenz auf 3 Jahre begrenzt wird. Dieses Gesetz gilt ab sofort. Nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Diese Reform gilt auch für Verbraucherinsolvenzen (Privatinsolvenz). Bisher war eine Laufzeit von 6 Jahren die Regel. Ausnahme war Schuldner der 35 % der Summe innerhalb von 3 Jahren an die Gläubiger zurückzahlen konnte (zzgl.Gerichtskosten). Jedoch war dies nur in 6-7% der Privatinsolvenzen möglich. Die Reform wurde auf Erlass der EU möglich und von der Bundesregierung wegen der Coronapandemie zeitlich vorgezogen. Sie gilt rückwirkend für alle Privatinsolvenzen ab dem 1.10.2020.