Kosten


Die Erstberatung ist kostenlos mit Beratungshilfeschein.  Wir informieren Sie bei der telefonischen Terminabsprache wie Sie einen Beratungshilfeschein bekommen.

Mit dem Beratungshilfeschein wird das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von der Gerichtskasse bezahlt.

Sollte Ihr Einkommen zu hoch für einen Beratungshilfeschein sein, werden wir Ihnen ein Festpreisangebot mit Ratenzahlung unterbreiten. Sobald wir mit dem außergerichlichen Schuldenregulierungsverfahren beginnen, können Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen, bis wir einen Vergleich abgeschlossen haben.



Raimonda Kraemer LL.M.